Zuständige Stellen

Zuständige Stellen für die Anerkennung einer technischen Fachkunde im Strahlenschutz

Dieser Artikel dient zur Beschreibung der Zuständigkeiten, im Rahmen der Anerkennung einer technischen Fachkunde im Strahlenschutz. Die Angaben in dieser Tabelle wurden sorgfältig überprüft. Änderungen der Zuständigkeiten sind selten, finden jedoch im laufe der Zeit statt. Infolge dessen kann für die Richtigkeit dieser Tabelle keine Garantie übernommen werden. Wenn sie eine Veränderung der Zuständigkeiten feststellen, dann teilen sie uns diese bitte mit. Wir werden diese Tabelle dann überarbeiten damit diese Orientierungshilfe möglichst aktuell bleibt. Vielen Dank.

Bitte beachten sie, dass es in vielen Bundesländern mehr als eine zuständige Stelle gibt. Es sollte aber nur eine der Optionen in dieser List der richtige Ansprechpartner für sie sein. Bevor sie Unterlagen einreichen ist unsere Empfehlung folgende: Wählen sie im Bundesland der Tätigkeit eine plausible Option aus unserer Liste und stimmen sie die Zuständigkeit ab.

BundeslandZuständige Stellen für die Anerkennung einer technischen Fachkunde im Strahlenschutz
Baden-WürttembergRegierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.6
Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 54.5
Regierungspräsidium Freiburg, Referat 54.5
Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.5
BayernBayerisches Landesamt für Umwelt
BerlinLandesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
BrandenburgLandesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Arbeitsschutz / Strahlenschutz
BremenGewerbeaufsicht des Landes Bremen
HamburgBehörde für Justiz und Verbraucherschutz
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

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