Strahlenpass FAQ

Was ist ein Strahlenpass?

Ein Strahlenpass ist ein persönliches Dokument, dass zur Protokollierung ihrer beruflichen Dosisbelastung dient. Personen, die in fremden Anlagen beruflich tätig werden, benötigen einen gültigen Strahlenpass.

Wer braucht einen Strahlenpass?

Ein Unternehmen welches in fremden Kontrollbereichen gemäß §25 StrlSchG tätig werden möchte ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter im Besitz eines vollständig geführten und registrierten Strahlenpasses sind. Alle wichtigen Informationen wie zum Beispiel die Dosisbelastung im laufenden Kalenderjahr sind im Strahlenpass ersichtlich. Wenn im Strahlenpass essenzielle Informationen fehlen, dann darf der Zutritt zur fremden Anlage verwehrt werden.

Was ist eine fremde Anlage?

Für den Zutritt in einen fremden Strahlenschutzbereich ist ein amtlicher Strahlenpass vorgeschrieben, wenn man in diesen fremden Anlagen beruflich tätig werden möchte. Mehr als 80% der beruflich (Strahlen)exponierten Personen in Deutschland benötigen keinen Strahlenpass, weil sie ausschließlich im eigenen Kontrollbereich bzw. Überwachungsbereich eingesetzt werden.
Die folgende Abbildung dient zur Darstellung was mit fremden Kontrollbereichen gemeint ist:

Abbildung fremde Anlage Strahlenpass FAQ

Für unser Beispiel gilt: Arbeitnehmer I ist Angestellter eines Krankenhauses. Arbeitnehmer II arbeitet für die lokalen Stadtwerke.
Wenn Arbeitnehmer I im Kontrollbereich des Krankenhauses (z.B. in der Nuklearmedizin) tätig wird, dann benötigt er keinen Strahlenpass. Für die Überwachung seiner Dosisbelastung ist der Strahlenschutzverantwortliche des Krankenhauses verantwortlich.
Für den Arbeitnehmer II ist die Situation eine andere, wenn er im Kontrollbereich des Krankenhauses tätig werden möchte, ist dies für ihn ein fremder Kontrollbereich und er benötigt in Folge dessen einen Strahlenpass.
(Darüber hinaus ist es Notwendig, dass das Krankenhaus und die Stadtwerke einen Abgrenzungsvertrag schließen. Bitte folgen sie bei Bedarf dem Link)

Wie erhalte ich einen Strahlenpass?

Ein Strahlenpass ist ein amtliches Dokument, wird aber nicht von einer Behörde an potentielle Passinhaber vergeben. Wer einen Strahlenpass benötigt muss diesen erst bei einem Fachverlag käuflich erwerben und anschließend von der zuständigen Registrierungsbehörde eines Bundeslandes registrieren lassen.

Wem gehört der Strahlenpass?

Der Strahlenpass ist immer persönliches Eigentum des Passinhabers. Der Passinhaber ist die Person, die auf der ersten Seite des Passes namentlich eingetragen ist.

Verlust eines Strahlenpasses:

Bei Abhandenkommen eines gültigen Strahlenpasses hat der Strahlenschutzverantwortliche des Mitarbeiters dafür zu sorgen, dass dies der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitgeteilt wird. (Es ist zu empfehlen diese Pflicht in die Strahlenschutzanweisung aufzunehmen)

Wer muss sich um die ordnungsgemäße Führung kümmern?

Für die ordnungsgemäße Führung eines Strahlenpasses ist der Strahlenschutzverantwortliche (SSV) des Unternehmens mit einer § 25 StrlSchG Genehmigung verantwortlich. Dieser § 25 StrlSchG Genehmigungsinhaber benötigt für seine Genehmigung mindestens eine fachkundige Person (Fachkunde S5 bestehend aus den Modulen GG und FA). Üblicherweise wird diese fachkundige Person als Strahlenschutzbeauftragter (SSB) ebenfalls für die ordnungsgemäße Führung der Strahlenpässe bestellt.

Wieviel kostet ein Strahlenpass?

Die Kosten für die Anschaffung eines Strahlenpasses sollten unter 9 Euro pro Stück liegen. In jedem Fall werden Registrierungsbehörden Gebühren erheben, wenn sie im Zusammenhang mit Strahlenpässen tätig werden. Durch die pflege von Strahlenpässen entstehen indirekt jedoch weitere Kosten. Besonders nennenswert sind in diesem Zusammenhang die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung und die Personen Dosimetrie. Alle Kosten die entstehen müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Dies resultiert aus der Verpflichtung (§25 StrlSchG) des Strahlenschutz Verantwortlichen. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße wird es für den SSV sicherlich nicht mehr möglich sein die Strahlenpässe selber zu führen. Der SSV kann diese Pflicht an einen Strahlenschutzbeauftragte (SSB) im Rahmen einer Bestellung delegieren. In folge dessen können somit Personalkosten durch die Anschaffung von Strahlenpässen resultieren.

Welche Informationen müssen im Strahlenpass aufgeführt sein?

Die Personendaten des Passinhabers
Die Strahlenschutzregisternummer (SSR-ID)
Informationen über die Firma mit der er im Arbeitsverhältnis steht
Dokumentierte innere und äußere Strahlenexposition
Zeitraum der Exposition
Gesundheitliche Eignung (arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung)
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung von beruflich (Strahlen)exponierten Personen kann nur durch ermächtigte Ärzte vorgenommen werden.

Wie lange ist ein Strahlenpass gültig?

Ein Strahlenpass ist für sechs Jahre gültig. Eine Verlängerung um maximal fünf Jahre ist möglich, falls noch Platz für weitere Eintragungen vorhanden sein sollte.

Was passiert, wenn kein Platz für weitere Eintragungen vorhanden ist?

Sollte der Passinhaber weiterhin in fremden Kontrollbereichen beruflich tätig sein wird ein Folgepass benötigt. Bei diesem Prozess sind einige wichtige Schritte zu beachten. Wenn der Folgepass ausgestellt wird ist es durchaus üblich, dass der Registrierungsbehörde nicht nur der neu, sondern auch der abgelaufene Pass vorgelegt wird. Bitte stimmen Sie dies mit Ihrer Registrierungsbehörde ab. Der Folgepass wird mit einer fortlaufenden Nummer gekennzeichnet und die berufliche Strahlenbelastung aus dem vorhergehenden Pass wird in den neuen Strahlenpass übernommen. Nachdem der Registrierungsprozess für den neuen Strahlenpass abgeschlossen wurde ist er das gültige Dokument für zukünftige Tätigkeiten in fremden Anlagen.

Was ist zu Beachten, wenn das Arbeitsverhältnis endet?

Der Vorgang, dass ein Arbeitnehmer als Strahlenpass Inhaber das Unternehmen verlässt führt zu einer Reihe von Sachverhalten die zwingend zu beachten sind. Der Strahlenpass ist Eigentum des Passinhabers und muss dem Arbeitnehmer beim Verlassen des Unternehmens mitgegeben werden. Daraus ergibt sich für den Strahlenschutzverantwortlichen gewissermaßen ein Problem, weil durch den §167 StrlSchG besteht die Pflicht die ermittelte Körperdosis bei beruflicher Exposition aufzubewahren. Es ist zu empfehlen jede Seite des Strahlenpasses zu scannen und zu archivieren bevor der Passinhaber diesen zurückerhält.

Der Satz (2) des § 167 StrlSchG lautet wie folgt: Die zur Aufzeichnung Verpflichteten haben die Aufzeichnungen so lange aufzubewahren, bis die überwachte Person das 75. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte, mindestens jedoch 30 Jahre nach Beendigung der jeweiligen Beschäftigung.

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