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Vorwort: Beruflicher Strahlenschutz erste Schritte

Dieser Artikel ist für Personen und Unternehmen gedacht die zum ersten Mal mit Strahlenschutz in Kontakt kommen und infolge dessen einen Überblick benötigen. Es gibt verschiede Szenarien in denen beruflicher Strahlenschutz als spontanes Problem auftreten kann. Wir wollen erstmal eine Auswahl dieser Szenarien betrachten um anschließend einen gemeinsamen Startpunkt im Strahlenschutz zu finden.

Szenario I: Erwerb radioaktiver Stoff oder Röntgengerät
Wenn ein Unternehmen erstmals einen radioaktiven Stoff oder eine Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung käuflich erwerben möchte, dann ist es sehr wahrscheinlich das Maßnahmen im Strahlenschutz ergriffen werden müssen. (Eine Ausnahme sind radioaktive Stoffe unterhalb der Freigrenze)

Szenario II: Tätigkeiten in fremden Anlagen
Wenn ein Unternehmen erstmals ein Gewerk oder eine Dienstleistung für ein anders Unternehmen erfüllen möchte, welches mit ionisierender Strahlung arbeitet, dann sind ebenfalls Maßnahmen im Strahlenschutz zu ergreifen. (Beispiel: Eine Reinigungsfirma die in der Nuklearmedizin tätig werden möchte)

Szenario III: Bestellung als Strahlenschutzbeauftragter
Wenn eine Person ohne Ausbildung im Strahlenschutz eine berufliche Tätigkeit beginnen möchte, bei der eine Fachkunde im Strahlenschutz benötigt wird, dann muss eine solche Fachkunde erworben werden. Dieses Beispiel tritt sehr oft auf und ist relativ einfach zu meistern, weil es hierfür etablierte Ausbildungsmöglichkeiten gibt.

Diese drei Szenarien haben mehrere Gemeinsamkeiten die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind. Die erste und wichtigste Gemeinsamkeit ist, dass sie alle im Zusammenhang mit einer Genehmigung stehen. Der Umgang mit ionisierender Strahlung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Mit der Genehmigung haben wir im Strahlenschutz den ersten zentralen Begriff aus dem sich weiter ableiten.


Es folgt eine Übersicht von sechs Schritten die als stark vereinfachter Leitfaden im Strahlenschutz dienen kann:

I. Schritt: Genehmigung

Der Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung und der Umgang mit radioaktiven Stoffen sind genehmigungsbedürftige Tätigkeiten. Wer eine Genehmigung Bedarf, wird im § 12 StrlSchG genau beschrieben. Grundsätzlich ist es sehr zu empfehlen, dass Sie Ihren zuständigen Aufsichtsbeamten in Kenntnis setzen bevor Sie einen radioaktiven Stoff oder eine Röntgengerät kaufen. Bei radioaktiven Stoffen (oberhalb der Freigrenze) benötigen Sie bereits eine gütige Genehmigung damit dieser zu Ihnen geliefert werden darf. In unserem Artikel Umgangsgenehmigen erfahren Sie was es zu beachten gilt. Bevor Sie damit beginnen die Genehmigung zu erarbeiten müssen Sie wissen, dass ein Genehmigungsverfahren nur abgeschlossen werden kann, wenn die notwendige Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten bestellt sind. (Siehe §13 StrlSchG)
Somit ist unsere Empfehlung: Lesen Sie bitte erstmal die Schritte II bis IV dieses Leitfadens, weil sie für das Genehmigungsverfahren essenziel sind.

Link zum Artikel: Umgangsgenehmigung

II. Schritt: Fachkunde

Eine Fachkunde im Strahlenschutz kann nicht von Unternehmen erworben werden, sondern nur von Personen. Die Fachkunde im Strahlenschutz ist Grundvoraussetzung, um als Strahlenschutzbeauftragter bestellt werden zu können. Üblicherweise muss bereits im Genehmigungsverfahren die notwendige Anzahl an Strahlenschutzbeauftragten (SSB) benannt werden. Was die notwendige Anzahl ist, sollte sie mit Ihrer Aufsichtsbehörde abstimmen, damit Sie vor dem Genehmigungsprozess Ihren Schulungsbedarf planen können. Es gibt in Deutschland eine Vielzahl von Kursanbietern, die Strahlenschutzkurse gemäß der entsprechenden Fachkunderichtlinie anbieten. Welcher Kurs benötigt wird ist von der Tätigkeit und der Art der ionisierenden Strahlung abhängig. Wenn keiner Ihrer Mitarbeiter eine Fachkunde im Strahlenschutz hat lesen Sie bitte unseren Artikel Erwerb einer Fachkunde. Sollten Ihre Mitarbeiter einen Strahlenschutzkurs absolviert haben, dann muss die Fachkunde noch anerkannt werden. (siehe nächster Schritt)

III. Schritt: Anerkennung Fachkunde

Eine Person die sich eine Fachkunde anerkennen lassen möchte benötigt in der Regel folgende drei Nachweise:

1. Ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs
2. Ein Zeugnis seiner beruflichen Qualifikation (Diplom, Berufsschulzeugnis…)
3. Ein Nachweis über praktische Erfahrung im Strahlenschutz (Sachkunde Nachweis)

Wenn diese drei Nachweise vorhanden sind kann bei der zuständigen Stelle ein Antrag auf Anerkennung der Fachkunde eingereicht werden. Die Bearbeitung eines solchen Antrags ist kostenpflichtig und endet im besten Fall mit der Anerkennung der Fachkunde durch einen Aufsichtsbeamten. Eine Übersicht der Zuständigen stellen für die Anerkennung der Fachkunde finden Sie in dem verlinkten Artikel.

IV. Schritt: Bestellung SSB

Damit eine Person zum Strahlenschutzbeauftragten SSB bestellt werden kann muss sie Fachkundig sein. Die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten muss vom Strahlenschutzverantwortlichen SSV (Geschäftsführer) vorgenommen werden. Eine Bestellung muss schriftlich erfolgen und sie muss die Aufgaben und des SSB definieren.
Alle wesentlichen Pflichten Rund um die Bestellung als SSB werden im §70 StrlSchG beschrieben. Die Bestellung eines Mittarbeiters zum SSB muss der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Die Aufsichtsbehörde wird bei einer Bestellung die Zuverlässigkeit des Strahlenschutzbeauftragten überprüfen. In der Regel erfolgt die Überprüfung der Zuverlässigkeit mit einem kleinen polizeilichen Führungszeugnis.

Link zum Artikel: Bestellung SSB

V. Schritt: Strahlenschutz Anweisung

Im Genehmigungsverfahren ist es üblich, dass ebenfalls eine Strahlenschutz Anweisung mit eingereicht wird. Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass eine Strahlenschutzanweisung erlassen wird. In der Strahlenschutzanweisung sind die im Betrieb zu beachtenden Schutzmaßnahmen aufzuführen. Eine Auflistung dieser Maßnahmen findet sich im §45 StrlSchV. Die Strahlenschutzanweisung muss vom SSV unterzeichnet werden, damit sie gültig ist.

Link zum Artikel: Strahlenschutzanweisung

VI. Schritt: Strahlenschutz Unterweisung

Wenn eine Umgangsgenehmigung vorhanden und ebenfalls die notwendige Anzahl an Strahlenschutzbeauftragten bestellt worden sind, dann ist die erste Aufgabe des SSB die Unterweisung der Mitarbeiter. Die Unterweisung dient dazu, dass die Mitarbeiter über die Risiken ionisierender Strahlung aufgeklärt werden. Eine jährliche Unterweisung im Strahlenschutz ist Pflicht und die Teilnahme muss protokoliert werden.

Link zum Artikel: Strahlenschutzunterweisung

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Bereithalten von StrlSchG und StrlSchV https://strahlenschutz.com/bereithalten-von-strlschg-und-strlschv/ Sat, 27 Jan 2024 12:51:54 +0000 https://strahlenschutz.com/?p=145 § 46 StrlSchV: Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass das Strahlenschutzgesetz und diese Verordnung in Betrieben oder selbständigen Zweigbetrieben, bei […]

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§ 46 StrlSchV: 
Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass das Strahlenschutzgesetz und diese Verordnung in Betrieben oder selbständigen Zweigbetrieben, bei Nichtgewerbetreibenden an dem Ort der Tätigkeit, zur Einsicht ständig verfügbar gehalten wird, wenn regelmäßig mindestens eine Person beschäftigt oder unter der Aufsicht eines anderen tätig ist.

Für den § 46 StrlSchV gilt mit amtlicher Bekanntmachung (vom 05.09.18) auch folgendes: Der Pflicht ist auch durch das Vorhalten einer elektronischen Fassung des Gesetzes und der Verordnung genüge getan. Beim anzeigebedürftigen Betrieb eines Luft- oder Raumfahrzeugs ist es ausreichend, das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung am Boden zur Einsicht ständig verfügbar zu halten.

Lösungsvorschlag: Sollten alle Mitarbeiter die ionisierender Strahlung ausgesetzt sind über einen dienstlichen Computer verfügen, können StrlSchG und StrlSchV als PDF Dateien bereit gestellt werden.

Wichtig: Für Fremdpersonal (siehe Tätigkeiten in fremden Anlagen § 25 StrlSchG) ist es durchaus sinnvoll im Bereich der Tätigkeit eine ausgedruckte Version des StrlSchG und der StrlSchV vorzuhalten. Dies ist zu empfehlen, weil Fremdpersonal üblicherweise keinen Zugriff auf Computer in fremden Anlagen hat.

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Strahlenpass FAQ https://strahlenschutz.com/strahlenpass-faq/ Sat, 27 Jan 2024 11:32:21 +0000 https://strahlenschutz.com/?p=140 Was ist ein Strahlenpass? Ein Strahlenpass ist ein persönliches Dokument, dass zur Protokollierung ihrer beruflichen Dosisbelastung dient. Personen, die in […]

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Was ist ein Strahlenpass?

Ein Strahlenpass ist ein persönliches Dokument, dass zur Protokollierung ihrer beruflichen Dosisbelastung dient. Personen, die in fremden Anlagen beruflich tätig werden, benötigen einen gültigen Strahlenpass.

Warum wird ein Strahlenpass benötigt?

Für die Inhaber eines Strahlenschutzbereichs wird durch den Strahlenpass die Kontrolle des fremden Personals wesentlich erleichtert. Alle wichtigen Informationen wie zum Beispiel die Dosisbelastung im laufenden Kalenderjahr sind im Strahlenpass ersichtlich. Sollten im Strahlenpass essenzielle Informationen fehlen, dann darf der Zutritt zur fremden Anlage verwehrt werden.

Wer benötigt einen Strahlenpass und was ist eine fremde Anlage?

Für den Zutritt in einen fremden Strahlenschutzbereich ist ein amtlicher Strahlenpass vorgeschrieben, wenn man in diesen fremden Anlagen beruflich tätig werden möchte. Mehr als 80% der beruflich (Strahlen)exponierten Personen in Deutschland benötigen keinen Strahlenpass, weil sie ausschließlich im eigenen Kontrollbereich bzw. Überwachungsbereich eingesetzt werden.
Die folgende Abbildung dient zur Darstellung was mit fremden Kontrollbereichen gemeint ist:

Für unser Beispiel gilt: Arbeitnehmer I ist Angestellter eines Krankenhauses. Arbeitnehmer II arbeitet für die lokalen Stadtwerke.
Wenn Arbeitnehmer I im Kontrollbereich des Krankenhauses (z.B. in der Nuklearmedizin) tätig wird, dann benötigt er keinen Strahlenpass. Für die Überwachung seiner Dosisbelastung ist der Strahlenschutzverantwortliche des Krankenhauses verantwortlich.
Für den Arbeitnehmer II ist die Situation eine andere, wenn er im Kontrollbereich des Krankenhauses tätig werden möchte, ist dies für ihn ein fremder Kontrollbereich und er benötigt in Folge dessen einen Strahlenpass.
(Darüber hinaus ist es Notwendig, dass das Krankenhaus und die Stadtwerke einen Abgrenzungsvertrag schließen. Bitte folgen sie bei Bedarf dem Link)

Wie erhalte ich einen Strahlenpass?

Ein Strahlenpass ist ein amtliches Dokument, wird aber nicht von einer Behörde an potentielle Passinhaber vergeben. Wer einen Strahlenpass benötigt muss diesen erst bei einem Fachverlag käuflich erwerben und anschließend von der zuständigen Registrierungsbehörde eines Bundeslandes registrieren lassen.

Wem gehört der Strahlenpass?

Wenn ein Strahlenpass durch eine Firma bezogen wird ist zu beachten, dass der Strahlenpass immer persönliches Eigentum des Passinhabers ist. Der Passinhaber ist die Person, die auf der ersten Seite des Passes namentlich eingetragen ist.

Was muss getan werden, wenn ein Strahlenpass verloren wird?

Bei Abhandenkommen eines gültigen Strahlenpasses hat der Strahlenschutzverantwortliche des Mitarbeiters dafür zu sorgen, dass dies der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitgeteilt wird. (Es ist zu empfehlen diese Pflicht in die Strahlenschutzanweisung aufzunehmen)

Wer muss sich um die ordnungsgemäße Führung des Strahlenpasses kümmern?

Für die ordnungsgemäße Führung eines Strahlenpasses ist der Strahlenschutzverantwortliche (SSV) des Unternehmens mit einer § 25 StrlSchG Genehmigung verantwortlich. Dieser § 25 StrlSchG Genehmigungsinhaber benötigt für seine Genehmigung mindestens eine fachkundige Person (Fachkunde S5 bestehend aus den Modulen GG und FA). Üblicherweise wird diese fachkundige Person als Strahlenschutzbeauftragter (SSB) ebenfalls für die ordnungsgemäße Führung der Strahlenpässe bestellt.

Wer muss einen Strahlenpass kaufen?

Ein Unternehmen welches in fremden Kontrollbereichen gemäß §25 StrlSchG tätig werden möchte ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter im Besitz eines vollständig geführten und registrierten Strahlenpasses sind. Diese Verantwortung liegt beim Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) des Unternehmens. In folge dessen muss der SSV die finanziellen Mittel zur Anschaffung von Strahlenpässen bereitstellen.

Welche Kosten entstehen durch einen Strahlenpass?

Die Kosten für die Anschaffung eines Strahlenpasses sollten unter 9 Euro pro Stück liegen. In jedem Fall werden Registrierungsbehörden Gebühren erheben, wenn sie im Zusammenhang mit Strahlenpässen tätig werden. Durch die Informationen die im Strahlenpass gepflegt werden müssen entstehen indirekt jedoch weitere Kosten. Besonders nennenswert sind in diesem Zusammenhang die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung und die Personen Dosimetrie. Alle Kosten die im Zusammenhang mit einem Strahlenpass entstehen müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Dies resultiert aus der Verpflichtung (§25 StrlSchG) des Strahlenschutz Verantwortlichen. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße wird es für den SSV sicherlich nicht mehr möglich sein die Strahlenpässe selber zu führen. Der SSV kann diese Pflicht an einen Strahlenschutzbeauftragte (SSB) im Rahmen einer Bestellung delegieren. In folge dessen können somit Personalkosten durch die Anschaffung von Strahlenpässen resultieren.

Welche Informationen müssen im Strahlenpass aufgeführt sein?

Die Personendaten des Passinhabers
Die Strahlenschutzregisternummer (SSR-ID)
Informationen über die Firma mit der er im Arbeitsverhältnis steht
Dokumentierte innere und äußere Strahlenexposition
Zeitraum der Exposition
Gesundheitliche Eignung (arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung)
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung von beruflich (Strahlen)exponierten Personen kann nur durch ermächtigte Ärzte vorgenommen werden. Sollten sie zum ersten Mal für Ihre Mitarbeiter die Registrierung eines Strahlenpasses vornehmen, dann empfehlen wir die Verwendung unserer Strahlenpass Checkliste.

Link zum Artikel: Strahlenpass Checkliste

Wie lange ist ein Strahlenpass gültig?

Ein Strahlenpass ist für sechs Jahre gültig. Eine Verlängerung um maximal fünf Jahre ist möglich, falls im Strahlenpass noch Platz für weitere Eintragungen vorhanden sein sollte.

Was passiert mit Strahlenpässen die keinen Platz für weitere Eintragungen haben bzw. Abgelaufen sind?

Sollte der Passinhaber weiterhin in fremden Kontrollbereichen beruflich tätig sein wird ein Folgepass benötigt. Bei diesem Prozess sind einige wichtige Schritte zu beachten. Wenn der Folgepass ausgestellt wird ist es durchaus üblich, dass der Registrierungsbehörde nicht nur der neu, sondern auch der abgelaufene Strahlenpass vorgelegt wird. Bitte stimmen Sie dies mit Ihrer Registrierungsbehörde ab. Der Folgepass wird mit einer fortlaufenden Nummer gekennzeichnet und die berufliche Strahlenbelastung aus dem vorhergehenden Pass wird in den neuen Strahlenpass übernommen. Nachdem der Registrierungsprozess für den neuen Strahlenpass abgeschlossen wurde ist er das gültige Dokument für zukünftige Tätigkeiten in fremden Anlagen. Bitte beachten Sie, dass der alte Strahlenpass an den Passinhaber ausgehändigt wird.

Was passiert, wenn ein Strahlenpass Inhaber das Arbeitsverhältnis beendet?

Der Vorgang, dass ein Arbeitnehmer als Strahlenpass Inhaber das Unternehmen verlässt führt zu einer Reihe von Sachverhalten die zwingend zu beachten sind. Der Strahlenpass ist Eigentum des Passinhabers und muss dem Arbeitnehmer beim Verlassen des Unternehmens mitgegeben werden. Daraus ergibt sich für den Strahlenschutzverantwortlichen gewissermaßen ein Problem, weil durch den §167 StrlSchG besteht die Pflicht die ermittelte Körperdosis bei beruflicher Exposition aufzubewahren.
Der Satz (2) des § 167 StrlSchG lautet wie folgt: Die zur Aufzeichnung Verpflichteten haben die Aufzeichnungen so lange aufzubewahren, bis die überwachte Person das 75. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte, mindestens jedoch 30 Jahre nach Beendigung der jeweiligen Beschäftigung.

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Zuständige Stellen https://strahlenschutz.com/zustaendige-stellen/ Tue, 02 Jan 2024 15:32:00 +0000 https://strahlenschutz.com/?p=458 Zuständige Stellen für die Anerkennung einer technischen Fachkunde im Strahlenschutz Dieser Artikel dient zur Beschreibung der Zuständigkeiten, im Rahmen der […]

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Zuständige Stellen für die Anerkennung einer technischen Fachkunde im Strahlenschutz

Dieser Artikel dient zur Beschreibung der Zuständigkeiten, im Rahmen der Anerkennung einer technischen Fachkunde im Strahlenschutz. Die Angaben in dieser Tabelle wurden sorgfältig überprüft. Änderungen der Zuständigkeiten sind selten, finden jedoch im laufe der Zeit statt. Infolge dessen kann für die Richtigkeit dieser Tabelle keine Garantie übernommen werden. Wenn sie eine Veränderung der Zuständigkeiten feststellen, dann teilen sie uns diese bitte mit. Wir werden diese Tabelle dann überarbeiten damit diese Orientierungshilfe möglichst aktuell bleibt. Vielen Dank.

Bitte beachten sie, dass es in vielen Bundesländern mehr als eine zuständige Stelle gibt. Es sollte aber nur eine der Optionen in dieser List der richtige Ansprechpartner für sie sein. Bevor sie Unterlagen einreichen ist unsere Empfehlung folgende: Wählen sie im Bundesland der Tätigkeit eine plausible Option aus unserer Liste und stimmen sie die Zuständigkeit ab.

BundeslandZuständige Stellen für die Anerkennung einer technischen Fachkunde im Strahlenschutz
Baden-WürttembergRegierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.6
Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 54.5
Regierungspräsidium Freiburg, Referat 54.5
Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.5
BayernBayerisches Landesamt für Umwelt
BerlinLandesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
BrandenburgLandesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Arbeitsschutz / Strahlenschutz
BremenGewerbeaufsicht des Landes Bremen
HamburgBehörde für Justiz und Verbraucherschutz
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

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Abgrenzungsvertrag https://strahlenschutz.com/abgrenzungsvertrag/ Tue, 02 Jan 2024 09:19:00 +0000 https://strahlenschutz.com/?p=437 Was ist ein Abgrenzungsvertrag? Ein Abgrenzungsvertrag regelt im Rahmen einer §25 Genehmigung die Aufgabenverteilung zwischen dem Strahlenschutzbeauftragten des Genehmigungsinhabers und […]

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Was ist ein Abgrenzungsvertrag?

Ein Abgrenzungsvertrag regelt im Rahmen einer §25 Genehmigung die Aufgabenverteilung zwischen dem Strahlenschutzbeauftragten des Genehmigungsinhabers und dem Strahlenschutzbeauftragten der fremden Anlage bzw. Einrichtung.

Für den Antrag einer Genehmigung nach §25 StrlSchG wird bereits der Entwurf eines Abgrenzungsvertrags als Antragsunterlage benötigt. (siehe StrlSchG Anlage 2 Teil E) Wichtig ist in diesem Zusammenhang das Wort Entwurf, ein rechtlich verbindlicher Abgrenzungsvertrag kann nicht vor der Erteilung einer §25 Genehmigung abgeschlossen werden. Des Weiteren ist es auch üblich, dass die Inhaber von Umgangsgenehmigungen standardisierte Abgrenzungsverträge haben die von Fremdfirmen eingehalten werden müssen.

Wer genau kann einen Abgrenzungsvertag abschließen?

Ein Abgrenzungsvertrag kann immer nur zwischen genau zwei Vertragspartnern abgeschlossen werden. Wenn Subunternehmen und weitere Unterauftragsnehmer eingebunden werden sollen, dann benötigt jedes dieser Unternehmen seinen eigenen Abgrenzungsvertag mit dem Inhaber der Umgangsgenehmigung.
Bei einem Abgrenzungsvertag muss einer der beiden Vertragspartner eine Umgangsgenehmigung haben und der andere Vertragspartner muss eine gültige §25 Genehmigung besitzen. Üblicher weise arbeiten Strahlenschutzbeauftragte an der Gestaltung des Abgrenzungsvertrags mit. Der Abgrenzungsvertrag wird final zwischen den beiden Strahlenschutzverantwortlichen abgeschlossen.

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Anerkennung Fachkunde https://strahlenschutz.com/anerkennung-fachkunde/ Mon, 01 Jan 2024 09:31:00 +0000 https://strahlenschutz.com/?p=443 Wenn ein anerkannter Strahlenschutzkurs erfolgreich abgeschlossen wird, erhält man vom Kursanbieter ein Teilnahme-Zertifikat.Wichtiger Hinweis: Ein Teilnahme-Zertifikat ist noch keine anerkannte […]

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Wenn ein anerkannter Strahlenschutzkurs erfolgreich abgeschlossen wird, erhält man vom Kursanbieter ein Teilnahme-Zertifikat.
Wichtiger Hinweis: Ein Teilnahme-Zertifikat ist noch keine anerkannte Fachkunde im Strahlenschutz!

Der folgende Artikel beschreibt den Weg der absolviert werden muss, damit man vom Teilnahme-Zertifikat zu einer anerkannten Fachkunde kommt.
Der erste Schritt bei einer Aufgabe im Strahlenschutz sollte immer der sein, dass überprüft wird welche gesetzlichen Vorgaben bestehen. Im Bezug auf die Anerkennung einer Fachkunde im Strahlenschutz ist der § 47 StrlSchV zu beachten. Wir betrachten erstmal nur den ersten Satz dieses Paragraphen und klären im Anschluss offen Fragen.

§ 47 StrlSchV:

(1) Der Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz wird von der zuständigen Stelle geprüft und bescheinigt. Dazu sind der zuständigen Stelle in der Regel folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
2. Nachweise über die praktische Erfahrung und
3. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen.

Die Kursteilnahme darf insgesamt nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Was ist die zuständige Stelle für die Anerkennung der Fachkunde?

In Deutschland gibt es für die Anerkennung der Fachkunde 35 zuständige Stellen die sich auf 16 Bundesländer verteilen. Sollten sie nicht wissen welche Stelle zuständig ist, dann folgen sie bitte dem Link zu unserer Übersicht. Grundsätzlich sollten sie die zuständige Stelle dort kontaktieren wo sie arbeiten. Dies gilt insbesondere für Grenzgänger aus dem Ausland.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen von dieser Regel. Ein Beispiel sind Personen die eine Fachkunde anerkennen möchten und in keinem Arbeitsverhältnis stehen. (Dieser Sachverhalt kommt beispielsweise bei Studenten vor). In diesem Fall richtet sich die zuständige Stelle nach dem Hauptwohnsitz.
Wenn der Arbeitsplatz und der Hauptwohnsitz nicht im selben Bundesland liegen, ist es empfehlenswert Rücksprache mit beiden potentiell zuständigen Stellen zu halten. Eine Fachkunde im Strahlenschutz ist immer Personen bezogen.

Schritt 1:         Nutzen Sie bitte unsere Übersicht um die zuständige Stelle zu ermitteln

Schritt 2:         Sollten zwei Stellen in Frage kommen, dann klären sie bitte die Zuständigkeit bevor sie ihre Unterlagen einreichen.

Welche Dokumente müssen zur Anerkennung der Fachkunde eingereicht werden?

Bei den einzureichenden Dokumenten gilt erstmal folgende wichtige Regel: Bitte reichen sie keine Originale ein, sondern immer nur Kopien.

Das erste Dokument welches benötigt wird ist ein Nachweis über die berufliche Qualifikation. Dieses Dokument sollte immer mit eingereicht werden. Grundsätzlich gilt um so Anspruchsvoller die Fachkunde ist welche beantragt wird, desto mehr praktische Erfahrung muss nachweisen werden. Diese benötigte praktische Erfahrung reduziert sich umso höher die berufliche Qualifikation ist.

Der Nachweis über die praktische Erfahrung wird auch als Sachkundenachweis bezeichnet. Dieser Sachkundenachweis ist das zweite Dokument, welches zur Anerkennung einer Fachkunde eingereicht werden muss. Wenn Sie nicht wissen wie viele Sachkundezeit nachgewiesen werden muss, dann folgen Sie bitte dem Link zum Artikel Sachkundenachweis.

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Strahlenschutzregister https://strahlenschutz.com/strahlenschutzregister/ Mon, 01 Jan 2024 09:07:00 +0000 https://strahlenschutz.com/?p=432 Was ist das Strahlenschutzregister? Das Strahlenschutzregister dient zur Überwachung und Einhaltung der Grenzwerte die aus beruflicher (Strahlen) Exposition resultieren. Es […]

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Was ist das Strahlenschutzregister?

Das Strahlenschutzregister dient zur Überwachung und Einhaltung der Grenzwerte die aus beruflicher (Strahlen) Exposition resultieren. Es handelt sich dabei um eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben.

Wichtiger Hinweis: Es ist absolut empfehlenswert alle Informationen rund um das Thema Strahlenschutzregister direkt von der Internetseite des BfS zu beziehen.

Welche Aufgaben hat das Strahlenschutzregister?

Die zentralen Aufgaben des Strahlenschutzregisters sind folgende:

Das Strahlenschutzregister erfasst alle Daten zur personenbezogenen Überwachung der beruflichen Exposition.

Für diese personenbezogene Überwachung werden eindeutige persönliche Kennnummern vergeben (SSR-Nummer).

Das Strahlenschutz Register überwacht die Ausgabe von Strahlenpässen. (mit dem Ziel, dass die Vergabe von Doppelpässen an eine Person verhindert wird)

Darüber hinaus ist systematische Auswertung der Expositionsdaten und die Erteilung von Auskünften über die erfassten Daten eine Hauptaufgabe des Strahlenschutzregisters.

Wie erhalte ich eine SSR-Nummer?

Auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) befindet sich eine Anleitung für die Beantragung von SSR-Nummern. Bitte verwenden Sie bei bedarf das dort vorhandene SSR-Portal.

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