Anerkennung Fachkunde

Wenn ein anerkannter Strahlenschutzkurs erfolgreich abgeschlossen wird, erhält man vom Kursanbieter ein Teilnahme-Zertifikat.
Wichtiger Hinweis: Ein Teilnahme-Zertifikat ist noch keine anerkannte Fachkunde im Strahlenschutz!

Der folgende Artikel beschreibt den Weg der absolviert werden muss, damit man vom Teilnahme-Zertifikat zu einer anerkannten Fachkunde kommt.
Der erste Schritt bei einer Aufgabe im Strahlenschutz sollte immer der sein, dass überprüft wird welche gesetzlichen Vorgaben bestehen. Im Bezug auf die Anerkennung einer Fachkunde im Strahlenschutz ist der § 47 StrlSchV zu beachten. Wir betrachten erstmal nur den ersten Satz dieses Paragraphen und klären im Anschluss offen Fragen.

§ 47 StrlSchV:

(1) Der Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz wird von der zuständigen Stelle geprüft und bescheinigt. Dazu sind der zuständigen Stelle in der Regel folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
2. Nachweise über die praktische Erfahrung und
3. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen.

Die Kursteilnahme darf insgesamt nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Was ist die zuständige Stelle für die Anerkennung der Fachkunde?

In Deutschland gibt es für die Anerkennung der Fachkunde 35 zuständige Stellen die sich auf 16 Bundesländer verteilen. Sollten sie nicht wissen welche Stelle zuständig ist, dann folgen sie bitte dem Link zu unserer Übersicht. Grundsätzlich sollten sie die zuständige Stelle dort kontaktieren wo sie arbeiten. Dies gilt insbesondere für Grenzgänger aus dem Ausland.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen von dieser Regel. Ein Beispiel sind Personen die eine Fachkunde anerkennen möchten und in keinem Arbeitsverhältnis stehen. (Dieser Sachverhalt kommt beispielsweise bei Studenten vor). In diesem Fall richtet sich die zuständige Stelle nach dem Hauptwohnsitz.
Wenn der Arbeitsplatz und der Hauptwohnsitz nicht im selben Bundesland liegen, ist es empfehlenswert Rücksprache mit beiden potentiell zuständigen Stellen zu halten. Eine Fachkunde im Strahlenschutz ist immer Personen bezogen.

Schritt 1:         Nutzen Sie bitte unsere Übersicht um die zuständige Stelle zu ermitteln

Schritt 2:         Sollten zwei Stellen in Frage kommen, dann klären sie bitte die Zuständigkeit bevor sie ihre Unterlagen einreichen.

Welche Dokumente müssen zur Anerkennung der Fachkunde eingereicht werden?

Bei den einzureichenden Dokumenten gilt erstmal folgende wichtige Regel: Bitte reichen sie keine Originale ein, sondern immer nur Kopien.

Das erste Dokument welches benötigt wird ist ein Nachweis über die berufliche Qualifikation. Dieses Dokument sollte immer mit eingereicht werden. Grundsätzlich gilt um so Anspruchsvoller die Fachkunde ist welche beantragt wird, desto mehr praktische Erfahrung muss nachweisen werden. Diese benötigte praktische Erfahrung reduziert sich umso höher die berufliche Qualifikation ist.

Der Nachweis über die praktische Erfahrung wird auch als Sachkundenachweis bezeichnet. Dieser Sachkundenachweis ist das zweite Dokument, welches zur Anerkennung einer Fachkunde eingereicht werden muss. Wenn Sie nicht wissen wie viele Sachkundezeit nachgewiesen werden muss, dann folgen Sie bitte dem Link zum Artikel Sachkundenachweis.

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